Team des DRK in Einsatzjacken, Ansicht von hinten
AGB

Hier können Sie die AGB des Bildungszentrum downloaden.

AGB Bildungszentrum.pdf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BRK Bildungszentrum Nürnberg

BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Bildungszentrum Im Folgenden als BRK bezeichnet. 

Personen, Unternehmen oder andere Institutionen werden im Folgenden als Auftraggeber, bzw. Lehrgangsteilnehmer bezeichnet. (Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet.) 

1. Kursangebot und Anmeldung 

Die ausgeschriebenen Kurse und Lehrgänge finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt und werden vom BRK im Internet veröffentlicht. Die Anmeldung ist für den Lehrgangsteilnehmer verbindlich. Eine Anmeldung zu Lehrgängen erfolgt: 

• Für Erste-Hilfe- und andere Kurse der Breitenausbildung online im Internet über die Homepage des Kreisverbandes, bzw. anderer Seiten des Roten Kreuzes 
• Für Lehrgänge des Simulationszentrums und für die Fortbildung Rettungsdienst über das BRKinterne Firmenportal 
• Für Lehrgänge des Bildungszentrums durch schriftliche Anmeldung

2. Teilnahmegebühren / Abrechnung 

Die ausgewiesene Teilnahmegebühr wird am Tag der Veranstaltung fällig und ist bar bei der Lehrgangsleitung zu entrichten (Privatzahler). 
Tritt als Kostenträger eine Firma auf, bzw. ist die Abrechnung für eine Firma mit der Berufsgenossenschaft nicht möglich, werden die Teilnahmegebühren der entsendenden Firma bzw. Einrichtung in Rechnung gestellt. 
Bei betrieblichen Ersthelfern benötigen wir am Lehrgangstag das vollständig und korrekt ausgefüllte “Formular für die Anmeldung und Bestätigung der Teilnehmer an der Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer” des DGUV. Dabei ist darauf zu achten, dass Stempel und Unterschriften ebenfalls korrekt eingetragen werden. Dieses Formular wird i.d.R. durch den Teilnehmer der Lehrgangsleitung übergeben. Bitte beachten Sie die Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft. Teilnahmegebühren, die nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, stellen wir dem Auftraggeber in Rechnung. Sollte das Formular bis spätestens 10 Werktage nach der Veranstaltung uns nicht im Original vorliegen, erfolgt Rechnungsstellung mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.kvnuernbergstadt.brk.de) an den Auftraggeber. Eine Stornierung der Rechnung ist ab diesem Zeitpunkt durch Nachreichen des Formulars nicht mehr möglich. 
Für Lehrgangsanmeldungen des Bildungszentrums ist eine Kostenübernahmeerklärung des entsendenden Arbeitgebers / Verbands erforderlich. Liegt diese nicht vor, erfolgt die Rechnungsstellung an den Lehrgangsteilnehmer.

3. Stornogebühren 

Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt und vom BRK in gleicher Form bestätigt. Bei Stornierungen bis 10 Werktage vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis 3 Werktage vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt.

Die volle Teilnahmegebühr wird erhoben bei späterer Stornierung oder Fernbleiben. In besonders schwerem Fall wie bei einer attestierten, akuten Erkrankung, Unfall oder Todesfall sehen wir von einer Stornogebühr ab. Für die Einzelfallprüfung behalten wir uns jedoch vor, einen Nachweis (z.B. Attest) anzufordern.

Die Forderung der Stornogebühr richtet sich an den Lehrgangsteilnehmer, bzw. den Auftraggeber.

Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der an dem Kurs teilnimmt. Der Ersatzteilnehmer kann ohne vorherige Anmeldung teilnehmen und unterrichtet vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsleitung darüber.

4. Absage des Lehrgangs 

Das BRK kann bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn den angebotenen Kurs ohne Angabe von Gründen absagen. Bis 5 Werktage vorher kann eine Absage durch das BRK wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgen. Eine kurzfristige Absage durch das BRK erfolgt bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Feuer, Hochwasser, Gebäudeschäden, etc.), ebenso bei kurzfristiger Erkrankung der Lehrgangsleitung, sofern es nicht gelingt, die Lehrgangsleitung zu ersetzen. 
Ansprüche gegen das BRK sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 
Ersatztermine werden im Internet veröffentlicht oder mit dem Auftraggeber vereinbart.

5. Exklusive Lehrgänge / Inhouse-Schulungen 

Diese werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen durchgeführt. Bei Inhouse-Schulungen erklärt sich der Auftraggeber bereit, einen geeigneten Schulungsraum mit mind. einer Grundfläche von 50 qm, sowie vorhandene Medien zur Verfügung zu stellen. 
Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, stellen wir die unterzähligen Teilnehmer dem Auftraggeber zum aktuell gültigen Satz in Rechnung. Die maximale Teilnehmerzahl darf prinzipiell 20 Personen nicht übersteigen. 
Bei diesen Lehrgängen gilt der Passus 3. Stornogebühren, dabei wird von einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen (als Berechnungsgrundlage) ausgegangen.

6. Teilnahmebescheinigung 

Keine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn: 
• der Teilnehmer an den praktischen Übungen nicht in erforderlichem Umfang teilnimmt 
• der Teilnehmer weniger als 85% des Lehrgangs präsent war. 

Sofern die Lehrgangsteilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € eine Zweitschrift der Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

7. Ausschluss von der Kursteilnahme, Hausrecht 

(1) Das BRK behält es sich vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn er: 
• trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen macht, 
• trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt, 
• während des Kurses eine Straftat begeht, 
• trotz vorhergehender Anmahnung andere Tatbestände begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung gefährden. 

(2) Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit das ihm übertragene Hausrecht auszuüben. Zudem behält sich das BRK vor, wegen des vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers, auch in Hinblick auf eine entgangene Vergütung, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu fordern.

8. Datenschutz 

Es erfolgt die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. 

9. Haftung 

Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmers bei Beschädigung während der Veranstaltung. Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt. 

10. Sonstiges 

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 

11. Salvatorische Klausel 

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

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