
BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Bildungszentrum – nachfolgend „BRK“ genannt –
Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Gemeint sind stets alle Geschlechter.
1.1 Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen statt und sind online abrufbar. Die Anmeldung ist für Lehrgangsteilnehmer verbindlich.
1.2 Anmeldungen erfolgen wie folgt:
2.1 Die Gebühr ist am ersten Kurstag fällig:
2.2 Ist eine Firma Kostenträger, wird ihr die Gebühr in Rechnung gestellt, sofern keine Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallversicherung möglich ist.
2.3 Für Lehrgangsanmeldungen des Kompetenzzentrums ist eine Kostenübernahmeerklärung des entsendenden Arbeitgebers / Verbands erforderlich. Liegt diese nicht vor, erfolgt die Rechnungsstellung an den Lehrgangsteilnehmer.
3.1. Stornierungen sind schriftlich einzureichen und werden schriftlich bestätigt.
3.2. Stornogebühren:
3.3 Bei akuter Erkrankung, Unfall oder Todesfall kann auf die Stornogebühr verzichtet werden. Für die Prüfung im Einzelfall behalten wir uns jedoch vor, einen Nachweis (z. B. ärztliches Attest) anzufordern.
3.4 Die Forderung der Stornogebühr richtet sich an den Lehrgangsteilnehmer, bzw. den Auftraggeber.
3.5 Die Stornogebühr entfällt bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.
4.1 Das BRK kann einen Kurs absagen:
Ein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung besteht nicht.
4.2. Ersatztermine werden online bekannt gegeben oder individuell vereinbart.
5.1 Für Inhouse-Lehrgänge fällt eine Aufwandspauschale von derzeit 150 € pro Lehrgangstag an.
5.2 stellt einen geeigneten Raum (mind. 50 m²) und benötigte Technik bereit.
5.3 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Sollte sie unterschritten werden, stellen wir die unterzähligen Teilnehmer dem Auftraggeber zum aktuell gültigen Satz in Rechnung.
5.4 Die maximale Teilnehmerzahl darf prinzipiell 20 Personen nicht übersteigen.
6.1 Es wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, wenn:
6.2 Sofern die Lehrgangsteilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € eine Zweitschrift der Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
7.1 Das BRK behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, die:
Zudem behält sich das BRK vor, wegen des vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers, auch in Hinblick auf eine entgangene Vergütung, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu fordern.
7.2 Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit das ihm übertragene Hausrecht auszuüben
8.1 Für betriebliche Ersthelfer ist das vollständig ausgefüllte DGUV-Formular mit Stempel und Unterschrift am Kurstag vorzulegen.
8.2 Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft. Teilnahmegebühren, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
8.3. Wird das Formular nicht innerhalb von 10 Werktagen im Original vorgelegt, erfolgt die Abrechnung zum öffentlichen Gebührensatz. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
9.1 Teilnehmer sind verpflichtet, während des gesamten Simulationstrainings Einsatzbekleidung zu tragen, wie sie im Rettungsdienst üblich ist. Diese dient der Authentizität und der Sicherheit des Trainings. Mitzubringen ist ein vollständiger Satz bestehend aus Oberteil, Hose, Einsatzjacke und Sicherheitsschuhen. Die Bekleidung muss den Anforderungen des Rettungsdienstes entsprechen.
9.2 Teilnehmer, die keine geeignete Einsatzbekleidung mitbringen oder sich weigern, diese zu tragen, können vom Training ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
9.3 Zur Durchführung und Auswertung des Trainings werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Diese dienen ausschließlich der Qualitätssicherung und der individuellen Auswertung und werden nach dem Training gelöscht.
9.4 Teilnehmer, die der Aufzeichnung nicht zustimmen, können vom Simulationstraining ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Personenbezogene Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und nur für interne Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
11.1 Das BRK übernimmt keine Haftung für
11.2 Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt.
Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.