Team des DRK in Einsatzjacken, Ansicht von hinten
AGB

Hier können Sie die AGB des Bildungszentrum downloaden.

AGB Bildungszentrum.pdf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BRK Bildungszentrum Nürnberg

BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Bildungszentrum – nachfolgend „BRK“ genannt – 
Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Gemeint sind stets alle Geschlechter.

1. Kursangebot und Anmeldung

1.1 Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen statt und sind online abrufbar. Die Anmeldung ist für Lehrgangsteilnehmer verbindlich. 

1.2 Anmeldungen erfolgen wie folgt: 

  • Breitenausbildung (z. B. Erste Hilfe): online über die Homepage des Bildungszentrums.
  • Simulationszentrum: über das BRK-interne Firmenportal.
  • Kompetenzzentrum: schriftlich oder online über die Homepage 

2. Teilnahmegebühren / Abrechnung

2.1 Die Gebühr ist am ersten Kurstag fällig: 

  • Breitenausbildung: vorab per PayPal oder vor Ort bar/Kartenzahlung, außer bei Übernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung (siehe Punkt 8).
  • Kompetenzzentrum: nach Rechnungsstellung.

2.2 Ist eine Firma Kostenträger, wird ihr die Gebühr in Rechnung gestellt, sofern keine Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallversicherung möglich ist. 

2.3 Für Lehrgangsanmeldungen des Kompetenzzentrums ist eine Kostenübernahmeerklärung des entsendenden Arbeitgebers / Verbands erforderlich. Liegt diese nicht vor, erfolgt die Rechnungsstellung an den Lehrgangsteilnehmer.

3. Stornierungen

3.1. Stornierungen sind schriftlich einzureichen und werden schriftlich bestätigt. 

3.2. Stornogebühren: 

  • bis 10 Werktage vorher: keine Gebühr
  • bis 3 Werktage vorher: 50 % der Gebühr
  • weniger als 3 Werktage oder Nichterscheinen: volle Gebühr 

3.3 Bei akuter Erkrankung, Unfall oder Todesfall kann auf die Stornogebühr verzichtet werden. Für die Prüfung im Einzelfall behalten wir uns jedoch vor, einen Nachweis (z. B. ärztliches Attest) anzufordern. 

3.4 Die Forderung der Stornogebühr richtet sich an den Lehrgangsteilnehmer, bzw. den Auftraggeber. 

3.5 Die Stornogebühr entfällt bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.

4. Absage des Lehrgangs

4.1 Das BRK kann einen Kurs absagen: 

  • bis 14 Kalendertage vorher ohne Angabe von Gründen,
  • bis 5 Werktage vorher bei zu geringer Teilnehmerzahl,
  • kurzfristig bei höherer Gewalt oder Ausfall der Kursleitung. 

Ein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung besteht nicht. 

4.2. Ersatztermine werden online bekannt gegeben oder individuell vereinbart.

5. Inhouse-Schulungen

5.1 Für Inhouse-Lehrgänge fällt eine Aufwandspauschale von derzeit 150 € pro Lehrgangstag an. 

5.2 stellt einen geeigneten Raum (mind. 50 m²) und benötigte Technik bereit. 

5.3 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Sollte sie unterschritten werden, stellen wir die unterzähligen Teilnehmer dem Auftraggeber zum aktuell gültigen Satz in Rechnung. 

5.4 Die maximale Teilnehmerzahl darf prinzipiell 20 Personen nicht übersteigen.

6. Teilnahmebescheinigung

6.1 Es wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, wenn: 

  • der Teilnehmer an den praktischen Übungen nicht in erforderlichem Umfang teilnimmt
  • der Teilnehmer weniger als 85% des Lehrgangs präsent war.


6.2 Sofern die Lehrgangsteilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € eine Zweitschrift der Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

7. Ausschluss von der Kursteilnahme, Hausrecht

7.1 Das BRK behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, die: 

  • trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen machen,
  • trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen,
  • während des Kurses eine Straftat begehen,
  • auf andere Weise den geregelten Ablauf der Schulung gefährden. 

Zudem behält sich das BRK vor, wegen des vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers, auch in Hinblick auf eine entgangene Vergütung, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu fordern.

7.2 Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit das ihm übertragene Hausrecht auszuüben 

8. Besondere Regelungen für Kurse der Breitenausbildung

8.1 Für betriebliche Ersthelfer ist das vollständig ausgefüllte DGUV-Formular mit Stempel und Unterschrift am Kurstag vorzulegen.

8.2 Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft. Teilnahmegebühren, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

8.3. Wird das Formular nicht innerhalb von 10 Werktagen im Original vorgelegt, erfolgt die Abrechnung zum öffentlichen Gebührensatz. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

9. Besondere Regelungen für Simulationstrainings

9.1 Teilnehmer sind verpflichtet, während des gesamten Simulationstrainings Einsatzbekleidung zu tragen, wie sie im Rettungsdienst üblich ist. Diese dient der Authentizität und der Sicherheit des Trainings. Mitzubringen ist ein vollständiger Satz bestehend aus Oberteil, Hose, Einsatzjacke und Sicherheitsschuhen. Die Bekleidung muss den Anforderungen des Rettungsdienstes entsprechen. 

9.2 Teilnehmer, die keine geeignete Einsatzbekleidung mitbringen oder sich weigern, diese zu tragen, können vom Training ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 

9.3 Zur Durchführung und Auswertung des Trainings werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Diese dienen ausschließlich der Qualitätssicherung und der individuellen Auswertung und werden nach dem Training gelöscht. 

9.4 Teilnehmer, die der Aufzeichnung nicht zustimmen, können vom Simulationstraining ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und nur für interne Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

11. Haftung

11.1 Das BRK übernimmt keine Haftung für 

  • mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmers bei Beschädigung während der Veranstaltung.
  • Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. 

11.2 Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt.

12. Sonstiges

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

13. Salvatorische Klausel

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

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