FAQ Ausbildung zum Rettungssanitäter

Ist der Grundlehrgang mit dem Fachlehrgang gleichzusetzen?

Mit dem Fachlehrgang ist gleichermaßen der Grundlehrgang gemeint. Der Fach-/ Grundlehrgang umfasst 160 Std.

Welche Art von Erste-Hilfe-Kurs muss ich vorlegen?

Ihren Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei uns absolvieren!

Termine finden Sie unter: Termine Erste-Hilfe-Kurs

Die Bescheinigung muss uns im Original zur Verfügung gestellt werden.

Gibt es eine Kleiderordnung?

Sollten Sie bereits Dienstkleidung besitzen, bringen Sie diese bitte mit.

Spinde für die Aufbewahrung stehen zur Verfügung und können gegen eine Pfandgebühr von 10,00 € während des Lehrgangszeitraumes angemietet werden.

Ich habe den Abschlusslehrgang für Rettungssanitäter nicht bei Ihnen absolviert und bin durch die Prüfung gefallen. Wäre es möglich die Nachprüfung bei Ihnen zu absolvieren?

Das Wiederholen der Rettungssanitäter-Abschlussprüfung ist bei uns möglich.

Wäre es möglich, den Abschlusslehrgang im BRK Bildungszentrum Nürnberg zu absolvieren, obwohl der Grundlehrgang bei einem anderen Anbieter stattgefunden hat?

Den Abschlusslehrgang können Sie gerne bei uns absolvieren.

Jedoch muss Ihr Ausbildungsnachweisheft vollständig ausgefüllt sein. Des Weiteren benötigen wir eine beglaubigte Ausweiskopie von Ihnen.

Können Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen?

Übernachtungsmöglichkeiten gibt es bei uns in den Schülerappartements des Kreisverbandes Nürnberg-Stadt. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Klaussner:

Kreisverband Nürnberg-Stadt 

Sulzbacher Straße 42 
90489 Nürnberg 

Tel. +49 (0) 911 5301-224
Fax +49 (0) 911 5301-200

Email: vanessa.klausner[ät]brk.de

 

In welchem Zeitraum die Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen werden?

Die Qualifikation zum Rettungssanitäter beginnt mit dem Fachlehrgang. 
Am Lehrgangsende absolvieren Sie drei Prüfungen (schriftlich/Reanimation/praktisch). 
Sobald diese bestanden sind, erhalten Sie das Ausbildungsnachweisheft zur Dokumentation der praktischen Ausbildung (Rettungswache + Klinik)

Die Abschlussprüfung muss innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Ausbildung abgelegt werden.

Haben Sie für die Praktika Kooperationspartner oder vermitteln Sie die erforderlichen Praktikumsplätze?

Die Klinik- und Rettungswachenpraktika sind vom Lehrgangsteilnehmer selbst zu organisieren.

Hierbei obliegt Ihnen, an welcher Wache bzw. Klinik die Praktika absolviert werden und in welcher Reihenfolge die Praktika durchgeführt werden.

Werden die Praktikumsstunden im jeweiligen Bereich zusammenhängend geleistet oder kann ich diese aufteilen?

Für die gesamte Ausbildung steht eine Zeitspanne von 3 Jahren zur Verfügung, sie muss somit nicht nahtlos an einem Stück absolviert werden.

Ist es wichtig in welcher Reihenfolge das Rettungswachenpraktikum und Klinikpraktikum geleistet werden?

Die Reihenfolge der Praktika obliegt Ihnen.

An wen kann ich mich bezüglich des Rettungswachenpraktikums wenden?

Hinsichtlich Ihres Rettungswachenpraktikums nehmen Sie bitte direkt mit dem Rettungsdienst Kontakt auf – sh. anhängende Liste

Ist es möglich, die Praktika zeitlich zu verkürzen oder muss ich sie im vollen Umfang ableisten, da ich im Bereich „Pflege“ bedingt durch meinen Beruf zwei Jahre Erfahrung habe.

Die Anrechnung Ihrer Ausbildung ist möglich, wenn Sie uns eine Bestätigung zukommen lassen können.

Hierfür benötigen wir die Vordrucke „Bewertungsbogen für das Klinikpraktikum - Allgemeine Pflegestation“, den „Nachweis über das Klinikpraktikum“ (beide Dokumente abgestempelt und unterschrieben), sowie eine Bestätigung der Klinik, in welcher Sie Ihre Ausbildung absolviert haben.

Die genannten Vordrucke finden Sie in dem Ausbildungsnachweisheit welches Sie nach Beendigung des RS-Fachlehrganges erhalten.

Welche Fördermöglichkeiten (z.B. durch die Agentur für Arbeit) bestehen für diese Ausbildung?

Bitte machen Sie sich bei ihrer Agentur für Arbeit kundig. In manchen fällen ist eine Förderung möglich.

Welche Möglichkeiten habe ich als Rettungssanitäter zu arbeiten und wie sieht die Arbeitsmarktsituation aus?

Als Rettungssanitäter können Sie im Krankentransport, als Fahrer eines Rettungstransport- oder Notarztwagens, als Leitstellendisponent oder im Sanitätsdienst eingesetzt werden. 

Ihr persönliches Engagement und die daraus resultierenden guten Leistungen machen Sie zu einem begehrten Mitarbeiter für Hilfsorganisationen und Krankentransportunternehmen.