
Mit dem Fachlehrgang ist gleichermaßen der Grundlehrgang gemeint. Der Fach-/ Grundlehrgang umfasst 160 Std.
Ihren Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei uns absolvieren!
Termine finden Sie unter: Termine Erste-Hilfe-Kurs
Die Bescheinigung muss uns im Original zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Sie bereits Dienstkleidung besitzen, bringen Sie diese bitte mit.
Spinde für die Aufbewahrung stehen zur Verfügung und können gegen eine Pfandgebühr von 10,00 € während des Lehrgangszeitraumes angemietet werden.
Das Wiederholen der Rettungssanitäter-Abschlussprüfung ist bei uns möglich.
Den Abschlusslehrgang können Sie gerne bei uns absolvieren.
Jedoch muss Ihr Ausbildungsnachweisheft vollständig ausgefüllt sein. Des Weiteren benötigen wir eine beglaubigte Ausweiskopie von Ihnen.
Übernachtungsmöglichkeiten gibt es bei uns in den Schülerappartements des Kreisverbandes Nürnberg-Stadt.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Klaussner:
Kreisverband Nürnberg-Stadt
Sulzbacher Straße 42
90489 Nürnberg
Tel. +49 (0) 911 5301-224
Fax +49 (0) 911 5301-200
Email: vanessa.klausner[ät]brk.de
Die Qualifikation zum Rettungssanitäter beginnt mit dem Fachlehrgang.
Am Lehrgangsende absolvieren Sie drei Prüfungen (schriftlich/Reanimation/praktisch).
Sobald diese bestanden sind, erhalten Sie das Ausbildungsnachweisheft zur Dokumentation der praktischen Ausbildung (Rettungswache + Klinik)
Die Abschlussprüfung muss innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Ausbildung abgelegt werden.
Die Klinik- und Rettungswachenpraktika sind vom Lehrgangsteilnehmer selbst zu organisieren.
Hierbei obliegt Ihnen, an welcher Wache bzw. Klinik die Praktika absolviert werden und in welcher Reihenfolge die Praktika durchgeführt werden.
Für die gesamte Ausbildung steht eine Zeitspanne von 3 Jahren zur Verfügung, sie muss somit nicht nahtlos an einem Stück absolviert werden.
Die Reihenfolge der Praktika obliegt Ihnen.
Hinsichtlich Ihres Rettungswachenpraktikums nehmen Sie bitte direkt mit dem Rettungsdienst Kontakt auf – sh. anhängende Liste
Die Anrechnung Ihrer Ausbildung ist möglich, wenn Sie uns eine Bestätigung zukommen lassen können.
Hierfür benötigen wir die Vordrucke „Bewertungsbogen für das Klinikpraktikum - Allgemeine Pflegestation“, den „Nachweis über das Klinikpraktikum“ (beide Dokumente abgestempelt und unterschrieben), sowie eine Bestätigung der Klinik, in welcher Sie Ihre Ausbildung absolviert haben.
Die genannten Vordrucke finden Sie in dem Ausbildungsnachweisheit welches Sie nach Beendigung des RS-Fachlehrganges erhalten.
Bitte machen Sie sich bei ihrer Agentur für Arbeit kundig. In manchen fällen ist eine Förderung möglich.
Als Rettungssanitäter können Sie im Krankentransport, als Fahrer eines Rettungstransport- oder Notarztwagens, als Leitstellendisponent oder im Sanitätsdienst eingesetzt werden.
Ihr persönliches Engagement und die daraus resultierenden guten Leistungen machen Sie zu einem begehrten Mitarbeiter für Hilfsorganisationen und Krankentransportunternehmen.